Schwarzgeld: Gehe ich nach einer Selbstanzeige straflos aus?

«Ich habe seit Jahren Geld auf einem Konto, das ich in der Steuererklärung nie angab. Jetzt möchte ich eine Selbstanzeige machen. Das Problem: Ich bin vor zwei Jahren in einen anderen Kanton gezogen und möchte keine Strafsteuern zahlen. Ist das möglich?»

Ja. Bei einer freiwilligen Selbstanzeige ­verzichten Bund und Kantone einmalig auf Strafsteuern und fordern nur die Nachsteuern für die letzten zehn Jahre sowie die Verzugszinsen. Ein zwischenzeitlicher Kantonswechsel ändert nichts daran. Sie können folgendermassen vorgehen: Reichen Sie in Ihrem jetzigen und im früheren Wohnkanton je eine Selbstanzeige ein. ­Melden Sie beiden Kantonen auch, dass Sie im anderen Kanton ebenfalls eine Selbst­anzeige eingereicht haben.

22.06.2021

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