Stockwerkeigentümer: Gehören die Wortmeldungen ins Versammlungsprotokoll?

«Ich habe eine Neubauwohnung gekauft. Kürzlich fand die erste Versammlung der Stockwerk­eigentümer statt. Jetzt erhielt ich das Versammlungsprotokoll. Darin fehlen die Voten der einzelnen ­Eigentümer zu den verhandelten Geschäften. Es enthält nur die Abstimmungsresultate. Kann ich darauf bestehen, dass das Protokoll vervollständigt wird?»

Nein. Gemäss Gesetz muss das Protokoll einer Stockwerkeigentümerversammlung nur die gefassten Beschlüsse enthalten. Es ist sinnvoll, bei wichtigen Entscheidungen auch das Abstimmungsergebnis namentlich festzuhalten. Das ist aber nicht vorgeschrieben. Die Wortmeldungen der Versammlungsteilnehmer dürfen, müssen aber nicht protokolliert werden. Ein solches Verhandlungsprotokoll ist nur dann zwingend, wenn es das Reglement vorschreibt. Das wäre aber ungewöhnlich.

15.11.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: