Gehören Zusatzversicherungen in die Berechnung meines Unterhalts?

«Ich habe mich von meinem Mann getrennt. Er will mir keinen Unterhalt zahlen, deshalb muss ich nun das Gericht einschalten. Bei meiner Krankenkasse habe ich mehrere Zusatz­versicherungen. Werden die Prämien für diese Zusatzversicherungen bei der Berechnung meines Bedarfs ebenfalls berücksichtigt?»

Nein. In der Regel gehören nur die Prämien für die ­obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse in die Bedarfsberechnung für künftige Unterhaltszahlungen. Die Prämien für die freiwilligen Zusatzversicherungen können nur ausnahmsweise ­berücksichtigt werden – etwa dann, wenn beide ­Ehegatten mehr oder weniger gleichwertig versichert sind oder wenn ein Ehegatte schwer krank ist. Ausserdem müssen es die finanziellen Mittel des zahlungspflichtigen Ehegatten zu­lassen.

Eine Orientierungshilfe zur Berechnung von Unterhaltsbeiträgen finden Sie beispielsweise auf der ­Website des Bezirksgerichts Zürich unter: www.gerichte-zh.ch } Themen } Partnerschaft } Hilfen } Unterhaltsbe­rechnung.

30.01.2018

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