Gehört die zugelaufene Katze mir?

«Vor einer Woche ist mir eine Katze zugelaufen. Seither füttere ich sie täglich. Gehört die Katze jetzt mir?»

Nein. Falls Sie den Eigentümer der Katze kennen, müssen Sie ihn benachrichtigen. Ist Ihnen der Eigentümer nicht bekannt, müssen Sie die zugelaufene ­Katze der Schweizerischen Tiermeldezentrale (www.stmz.ch) oder der kanto­nalen Meldestelle für Findeltiere melden. Meldet sich der Eigentümer dann innert zweier Monate, ­müssen Sie ihm die Katze zurückgeben. Er muss ­Ihnen aber Ihre Auslagen vergüten, und Sie haben ­einen angemessenen Finderlohn zugut. Kann der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, gehört die Katze nach zwei Monaten Ihnen. 

08.05.2018

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