Geht das Testament dem Erbvertrag vor?

«Meine Tante ist gestorben. Mit ihrem Mann hatte sie vor Jahren einen notariell beurkundeten Erbvertrag abgeschlossen. Darin setzten sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein und vereinbarten, dass der Nachlass des Zweit­versterbenden nach dessen Tod je hälftig an die Verwandtschaft beider Gatten gehen soll. Nach dem Tod ihres Mannes verfasste meine Tante dann noch ein Testament, in dem sie die Verwandten ihres Mannes überging. Durfte sie die getroffenen Vereinbarungen abändern?»

Nein. Beim Tod eines an einem Erbvertrag Beteiligten bleibt der Vertrag bestehen. Er kann dann nur noch abgeändert werden, sofern diese Möglichkeit im Erb­vertrag ausdrücklich eingeräumt wurde. Das ist beim Vertrag Ihrer Tante jedoch nicht der Fall. Deshalb können die im Erbvertrag eingesetzten Erben auf ihren Anteilen beharren.

31.05.2022

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