Auto meines Freundes geliehen: Geht der Motorschaden auf meine Rechnung?

«Ich habe das Auto eines Freundes ausgeliehen. Nach wenigen Tagen ging der Motor kaputt. Muss ich den Schaden übernehmen?»

Nein. Wer ein Auto ausleiht, muss nur für den gewöhnlichen Unterhalt, etwa die Benzinkosten, aufkommen. Ausserordentliche Aufwendungen, insbesondere grössere Reparaturen, gehen zulasten des Verleihers des Wagens. Sie müssten nur dann für die Reparatur oder das Ersetzen des Motors zahlen, wenn Sie den Defekt verschuldet hätten. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie das Auto fälschlicherweise mit Benzin statt mit Diesel vollgetankt hätten.

06.04.2021

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: