Genügt ein Testament?

«Meine Lebenspartnerin und ich haben keine Nachkommen. Unsere ­Eltern leben nicht mehr. Vor Jahren setzten wir uns in einem be­urkundeten ­Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben ein. Nun möchten wir ­zusätzlich noch regeln, wer einmal den Nachlass des Zweitversterbenden erhalten soll. Können wir uns den erneuten Gang zum Notar sparen?»

Ja. Ergänzend zu Ihrem Erb­vertrag können Sie und Ihre Partnerin noch je ein handschriftliches Testament verfassen. So entstehen ­Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Im Testament können Sie regeln, wer Ihren Nachlass erhalten soll, falls Sie gleichzeitig oder nach dem Partner versterben sollten. Da weder Sie noch Ihre Partnerin Erben mit einem Pflichtteil haben, können Sie frei über Ihr ganzes Vermögen bestimmen. Dabei müssen Sie aber Folgendes bedenken: Ein Testament kann jederzeit geändert, vernichtet oder widerrufen werden – auch gegen den Willen des Partners. Wollen Sie dieses Risiko vermeiden, müssen Sie den Zusatz zum Erbvertrag notariell beurkunden lassen.

15.10.2019

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