Genügt eine schriftliche Erklärung?
Nein. Ihre Eltern haben laut Gesetz einen Anspruch auf einen Pflichtteil, da Sie keine Nachkommen haben. Der Pflichtteil von Vater und Mutter beträgt je ein Viertel Ihres Nachlasses. Die Eltern können aber auf diesen Pflichtteil verzichten. Rechtsgültig ist ein solcher Verzicht allerdings nur, wenn dies in einem notariell beurkundeten Erbvertrag festgehalten ist. Ein einfaches Schreiben der Eltern genügt nicht. Ihre im Testament als Alleinerbin eingesetzte Lebenspartnerin hat so keine Sicherheit, dass sie die ganze Erbschaft erhält. Aber das Schreiben der Eltern ist immerhin ein klarer Hinweis darauf, dass diese auf den ihnen laut Gesetz zustehenden Erbteil verzichten werden.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.