Möbelgeschäft existiert nicht mehr: Ist der Gutschein wertlos?

«Ich besitze einen Gutschein eines Gartenmöbelgeschäfts. Kürzlich wollte ich ihn einlösen, doch das Geschäft existiert nicht mehr. Der frühere Inhaber weigert sich, mir das Geld für den Gutschein zurückzuzahlen. Seine Begründung: Die Einzelfirma sei im Handelsregister gelöscht. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Eine Einzelfirma ist kein selbstän­diges Unternehmen, sondern nur der Name eines Selbständigerwerbenden. ­Dieser haftet mit seinem Privatvermögen für alle Verpflichtungen, die er eingegangen ist. Also auch für den Gutschein. Kann er diesen nicht mehr einlösen, muss er Ihnen den Gegenwert des Gutscheins zurück­zahlen. Anders wäre es bei einer Aktien­gesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Werden diese im Handelsregister gelöscht, bestehen die Gesellschaften nicht mehr. Und die ­Inhaber können für Schulden der Unternehmen nicht mehr belangt werden.

22.09.2020

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: