Getrennt: Kann ich die Ehefrau enterben?

«Meine Frau hat sich von mir getrennt. Sie hat grosse Schulden. Kann ich sie zugunsten unserer Kinder enterben, obwohl wir noch nicht geschieden sind?»

Nein. Sie könnten Ihre Frau höchstens auf den Pflichtteil setzen. Denn die gegenseitige Erbberechtigung endet erst mit Datum des rechts­kräftigen Scheidungsurteils. Auf den Pflichtteil setzen heisst: Sie können per Testament anordnen, dass Ihre Frau nur das gesetzliche Minimum erhält. Das entspricht einem Viertel Ihrer Erbschaft. Den Rest von drei Vierteln können Sie den Kindern vererben.

16.01.2018

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: