Gibt es Ausbildungszulage für die Zweitausbildung?

«Unsere Tochter hat ihre Lehre abgeschlossen. Jetzt macht sie noch eine zweite Ausbildung. Erhalten wir dafür Ausbildungszulagen?»

Ja. Ausbildungszulagen gibt es nicht nur während der Erstausbildung, sondern auch für Weiter­bildungen, Zusatz- oder Zweitausbildungen. Sie erhalten die Zulagen also auch während der Zweitausbildung Ihrer Tochter – längstens jedoch, bis sie 25-jährig wird. Keine Zulagen gibt es für Kinder, die zur Hauptsache erwerbs­tätig sind und sich nur nebenbei weiterbilden. Oder für Kinder, die selber mehr als 2350 Franken pro ­Monat verdienen.

18.09.2018

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