Erhalte ich trotz Arbeitslosigkeit ein Krankentaggeld?

«Ich verlor vor zwei Monaten meine Stelle und bin zurzeit arbeitslos. Nach einer demnächst geplanten Operation werde ich länger arbeitsunfähig sein. Ich weiss, dass Arbeits­lose pro Krankheitsfall nur während höchstens 30 Kalendertagen Arbeitslosengeld erhalten. Bei meinem letzten Arbeitgeber war ich einer Kollektivkrankentaggeldversicherung angeschlossen. Kann ich allenfalls von dieser Versicherung noch Leistungen beziehen?»

Ja. Nach dem Verlassen einer Stelle können Arbeitslose ohne Gesundheitsprüfung von der betrieblichen Kollektivkrankentaggeld- in eine Einzeltaggeld-Versicherung übertreten. Die Prämien für Einzeltaggeldversicherungen sind in der Regel aber hoch. Den Übertritt müssen Sie der Versicherung innert 3 Monaten nach dem letzten Arbeitstag melden. Gut zu wissen: Arbeitslose erhalten bis zu 30 Tage lang Arbeitslosengeld, wenn sie krank werden. Sie benötigen daher nur eine Einzelversicherung, die ab dem 31. Krankheitstag zahlt.

15.06.2021

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