Gibts Taggelder für Arbeitslose zwischen Lehrabschluss und Militär?
Nein. Um von der Arbeitslosenversicherung Taggelder zu erhalten, müssen Sie vermittlungsfähig sein im Sinne des Gesetzes. Bei einem Zeitraum von bloss sechs Wochen ist das nicht der Fall. Dieser Zeitraum ist dafür zu kurz. Dies gilt selbst für Branchen, in denen es viele offene Stellen hat und eine temporäre Anstellung für wenige Wochen möglich wäre.
Die Vermittlungsfähigkeit wurde gerichtlich unter anderem in folgenden Fällen verneint: einem Koch mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis, der für sieben Wochen zwischen Unteroffiziersschule und Abverdienen eine Stelle suchte. Oder auch einem Bankangestellten für einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten vor dem Abverdienen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.