Gilt das ­Haushaltsgeld als Einkommen?

«Ich lebe mit meinem Partner in Bern im Konkubinat. Er zahlt die Miete und alle Ausgaben. Für die Besorgung des Haushalts erhalte ich von ihm 300 Franken pro Monat. Muss ich das Geld als Einkommen versteuern?»

Nein. Naturalleistungen wie freie Verpflegung, kostenloses Wohnen sowie eine Entschädigung für die Haushaltsführung stellen kein Einkommen dar, das Sie versteuern müssen. Ihr Partner darf diese Leistungen auch nicht von seinem Einkommen abziehen.

28.03.2023

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