Gilt der individuelle Arbeitsvertrag?

«Ich unterstehe dem Gesamt­arbeitsvertrag der Maschinenindustrie. Über 50-jährige Mitarbeiter haben danach pro Jahr einen Ferienanspruch von sechs Wochen. Mein Arbeitgeber will mir aber trotzdem nur fünf Wochen Ferien geben. Seine Begründung: Laut meinem individuellen Arbeitsvertrag habe ich nur fünf Wochen zugut. Muss ich das akzeptieren?»

Nein. Sie unterstehen dem Gesamtarbeitsvertrag. Danach haben Sie ab Alter 50 sechs Wochen Ferien zugut. Laut Gesetz darf in Ihrem individuellen Vertrag nur zu Ihren Gunsten vom Gesamtarbeitsvertrag ab­gewichen werden. Das heisst: Im persön­lichen Arbeitsvertrag kann der Ferien­anspruch verlängert werden, aber nicht verkürzt.

03.03.2020

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