Gilt die Befreiung für den ganzen Haushalt?

Meine Partnerin bezieht Ergänzungsleistungen der IV. Daher muss sie der Billag keine Radio- und Fernsehgebühren zahlen. Sie zieht demnächst bei mir ein. Bin ich dadurch auch von der Gebührenpflicht der Billag befreit?

Ja. Sie müssen in diesem Fall keine Billag-Gebühren mehr zahlen, auch wenn Sie selbst keine Ergänzungsleistungen erhalten. Für die Gebührenbefreiung der Billag genügt es, dass eine Person im Haushalt Ergänzungsleistungen der AHV oder der IV bezieht. Die Billag-Gebühr ist nur einmal pro Haushalt und nicht pro Person geschuldet.

17.06.2015

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