Gilt die persönlich überreichte Kündigung als zugestellt?

«Ich möchte meine Stelle kündigen. Der Arbeitsvertrag schreibt vor, dass schriftlich gekündigt werden muss. Morgen läuft die Probezeit ab. Deshalb nehme ich die Kündigung ins Geschäft mit und übergebe sie meinem Chef persönlich. Was gilt, wenn er sich weigert, den Empfang zu quittieren? Gilt die Kündigung trotzdem als zugestellt?»

Ja. Eine Kündigung muss von der anderen Partei nicht akzeptiert werden. Sie ist ab Empfang der Mitteilung wirksam. Weigert Ihr Chef sich, den Empfang auf einem ­Doppel zu bestätigen, können Sie jemanden beiziehen, damit er im Streitfall als Zeuge bestätigen kann, dass Sie die Kündigung an diesem Tag übergaben.

12.10.2021

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