Gilt die längere Kündigungsfrist?

«Der Betrieb, in dem ich arbeite, wurde letztes Jahr verkauft. Ich möchte jetzt kündigen. Laut Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Mein neuer Chef verweist aber auf sein neues Reglement. Gemäss diesem beträgt die Frist drei Monate. Ich wusste nichts davon. Gilt nun eine Kündigungsfrist von drei Monaten?»

Nein. Bei einer Betriebsübernahme geht der bestehende Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber über. Eine einseitige Änderung der Kündigungsfrist per Reglement des Arbeitgebers ist unwirksam, Sie hätten damit einverstanden sein müssen. Da Ihre Zustimmung zur Änderung fehlt, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.

01.03.2022

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