Gilt hier eine Kündigungsfrist?

«Ich bin Eigentümerin einer Halle, in der ich unter anderem Möbel von Privatpersonen ein­lagere. Es wurden keine Kündigungsfristen vereinbart. Jetzt brauche ich einen Teil des Platzes dringend für mich selbst. Muss ich eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten?»

Nein. Sie haben mit den Eigentümern der Möbel so­genannte Hinterlegungsverträge abgeschlossen. In solchen Fällen gilt: Wurden keine Kündigungsfristen und -termine vereinbart, kann man die Verträge per sofort kündigen und verlangen, dass die Möbel innert einer angemessenen Frist abgeholt werden.

31.01.2023

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