Zwei Testamente: Gilt nur das neuere?

«Mein Bruder ist gestorben. Nach seinem Tod kamen zwei Testamente zum Vorschein. Ist das ältere Testament damit ungültig?»

Nicht unbedingt. Ein neueres Testament hebt ein älteres auf, soweit das neue dem älteren widerspricht. Stellt das neue Testament aber nur eine Ergänzung zum früheren dar, gelten beide Versionen nebeneinander. Am einfachsten ist die Rechtslage, wenn im später verfassten Testament ausdrücklich steht, dass das frühere widerrufen wird. Oder wenn es vom Erb­lasser vernichtet wurde.

15.09.2020

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