Gratifikation: Abzüge für Unfall und Taggeld?

Ich habe Ende Jahr eine Gratifikation erhalten. Nun stelle ich fest, dass mir auf diese Summe auch Abzüge gemacht wurden, insbesondere für die Unfallversicherung und das Krankentaggeld. Ist das korrekt?

Ja. Eine freiwillige Gratifi­kation und auch Boni gehören zum AHV-pflich­tigen Lohn – und der wiederum bildet die Basis für die Prä­mienberechnung der betrieblichen Unfallversicherung.

Bei der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung des Betriebs kommt es im Prinzip auf die Abmachungen an, die eine Firma mit der Versicherungsgesellschaft getroffen hat. 

In der Regel verlangen die Ver­sicherer die Meldung des AHV-pflichtigen Lohns. Da gehören freiwillige Gratifikationen oder Boni wie erwähnt dazu. Dann macht der Betrieb auch die entsprechenden Lohnabzüge. Der Betrieb kann aber mit der Versicherung abmachen, dass Gratifika­tionen umd Boni nicht zur prämienbestimmenden Lohnsumme gehören. Dann erfolgt kein Abzug für das Kollektiv-Krankentaggeld.

10.02.2016

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