Habe ich als arbeitsloser Geschäftsführer Anspruch auf Taggelder?

«Ich bin als Geschäftsführer einer Gesell­schaft mit beschränkter Haftung im Han­dels­register eingetragen. Daneben arbeite ich seit Jahren als Angestellter in einer anderen Firma. Dort wurde ich gekündigt. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?»

Ja. Das Gesetz besagt zwar: Gesellschafter einer GmbH, welche die unternehmerischen Entscheidungen bestimmen oder ­beeinflussen können, haben eine arbei­tge­berähnliche Stellung und somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das gilt auch, wenn man daneben als Angestellter in einer anderen Firma arbeitet und die Stelle nach kurzer Zeit wieder verliert. Man hat aber dann Arbeitslosengeld zugut, wenn das ­Arbeitsverhältnis im anderen Betrieb mindestens sechs Monate dauerte und man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlte. Das ist bei Ihnen der Fall.

18.04.2023

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: