Habe ich als Werkstudent Arbeitslosengeld zugut?

«Ich bin Student und arbeite Teilzeit. Jetzt kündigte mir der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls ich bis zum Ende der Kündigungsfrist keine neue Stelle finden sollte?»

Ja. Arbeitslose Werkstudenten haben ­Arbeitslosengeld zugut, wenn sie ­vermittlungsfähig sind. Das heisst: Sie müssen bereit und in der Lage sein, neben Ihrem Studium mindestens einer Teilzeitbeschäf­tigung nachzugehen. Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ­haben Sie, wenn Sie nur für kürzere ­Zeitspannen oder nur vorübergehend ­arbeiten können, etwa in den ­Semesterferien.

25.10.2022

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