Habe ich Anspruch auf den Teuerungsausgleich?

«Ich ging davon aus, dass die Löhne jeweils auf den Beginn eines neuen Jahres der Teuerung angepasst werden. Mein Lohn ist aber noch genau gleich hoch wie im letzten Jahr. Ist die Anpassung nicht selbstverständlich?»

Nein. Das Gesetz kennt keinen Teuerungsausgleich. Sie hätten deshalb nur dann einen Anspruch, wenn er aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem allenfalls anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag hervorginge. Ausnahme: Hat der Arbeitgeber den Teuerungsausgleich seit Jahren ausbezahlt, haben seine  Angestellten mit der Zeit einen Anspruch darauf. Dann muss der Betrieb den ­Zuschlag auch dieses Jahr gewähren.

31.01.2023

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