Habe ich Anspruch auf die Rückgabe des Hundes?

«Ich verkaufte einen Welpen. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass der Käufer bei der Übergabe des Hundes eine Anzahlung leistet und das Tier bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises mein Eigentum bleibt. Der Käufer zahlte dann nicht wie abgemacht. Kann ich verlangen, dass er mir den Hund zurückgibt?»

Ja. Sie sollten zuerst eine Mahnung senden. Dann können Sie den Hund zurückfordern. Hat ihn der Käufer aber bereits weiterverkauft oder verschenkt, können Sie ihn nur zurückfordern, wenn Sie den Eigentumsvorbehalt vor dem Verkauf beim Betreibungsamt eingetragen haben. Ein Formular für die Anmeldung zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes finden Sie im Internet auf Bj.admin.ch.

17.05.2022

Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie

Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.

Wählen Sie Ihre Versicherungs-Deckung mit einem Klick auf die entsprechenden vier Symbole: