Habe ich Anspruch auf die Wohnung?

«Meine Mutter ist gestorben. In ihrem Nachlass befindet sich eine Ferienwohnung und ein wenig Bargeld. Meine Schwester und ich sind die einzigen Erben, ein Testament ist nicht vorhanden. Im Gegensatz zu meiner Schwester bin ich an der Wohnung sehr interessiert. Erhalte ich die Wohnung nun automatisch?»

Nein. Sie und Ihre Schwester haben Anspruch auf je die Hälfte des Gesamt­vermögens Ihrer Mutter. Bis zur Erbteilung gehört ­Ihnen alles gemeinsam. Im Teilungsvertrag wird ge­regelt, wer was bekommt. Deshalb müssen Sie sich mit Ihrer Schwester über die Ver­teilung des Nachlasses ­einigen.

Wollen Sie die Wohnung allein behalten, müssten Sie Ihre Schwester aus­zahlen. Finden Sie keine Lösung, können sowohl Sie als auch Ihre Schwester beim Gericht eine Teilungsklage ein­reichen.

Kommt auch vor Gericht keine Einigung zustande, ordnet der Richter den Verkauf der Wohnung an und verteilt das Geld nach den Erbquoten.

30.05.2020

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