Habe ich Anspruch auf ein Lehrzeugnis?

Nach Abschluss der Lehre arbeite ich für ein weiteres Jahr im gleichen ­Betrieb. Kürzlich habe ich ein ausführliches Arbeitszeugnis über die ­Lehrzeit verlangt. Doch mein Chef weigert sich. Er sagt, ich werde dann ein Schlusszeugnis erhalten, wenn ich die Firma verlasse. Darf ich ein ­separates Lehrzeugnis verlangen?

Ja. Das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber nach Beendigung der Berufslehre ein Arbeitszeugnis ausstellen müssen, das über den erlernten Beruf und die Dauer der Ausbildung Auskunft gibt.

Wenn Sie es verlangen, muss der Betrieb sogar ein ausführliches Zeugnis erstellen. Dieses muss zusätzlich zur erlernten Berufs­tätigkeit und der Dauer der ­Lehre Angaben zu Ihrer Leistung, zu Ihrem Ver­halten und zu Ihren Fähig­keiten enthalten. Wie alle Arbeitszeugnisse muss es vollständig, inhaltlich richtig und wohlwollend sein.

Tipp: Sucht ein Lehrling für die Zeit unmittelbar nach dem Lehrabschluss eine Stelle, kann er bereits kurz vor dem Ende der Lehre ein Zeugnis verlangen.

Weigert sich Ihr Chef weiterhin, Ihnen ein Lehrzeugnis auszustellen, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen.   

21.09.2016

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