Habe ich Anspruch auf eine Erstreckung?

«Ich bin Untermieter einer Wohnung in Zürich. Kürzlich erhielt ich die Kündigung. Ich befürchte, innert der Kündigungsfrist keine neue Bleibe zu finden. Kann ich eine ­Erstreckung ­beantragen?»

Ja. Auch als Untermieter einer Wohnung oder eines Geschäftsraums können Sie eine Erstreckung ver­langen, wenn Sie für die ­Suche nach Ersatz mehr Zeit benötigen. Diese Verlängerung – und deren gewünschte Dauer – müssen Sie innert 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde an Ihrem Wohnort bean­tragen. 

Eine Untermiete kann ­allerdings nicht über die Dauer des Mietverhältnisses zwischen Vermieter und Hauptmieter hinaus erstreckt werden.

 

13.03.2018

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