Habe ich Anspruch auf eine Fristerstreckung für den gekündigten Parkplatz?

«Der Vermieter meiner Stadtwohnung kann keinen Parkplatz zur Verfügung stellen. Deshalb musste ich in der Nähe einen Parkplatz mieten. Jetzt erhielt ich die Kündigung des Parkplatzes und muss diesen schon Ende Monat zurückgeben. Leider ist es sehr schwierig, in der näheren Umgebung einen Ersatz zu finden. Kann ich eine Erstreckung des Mietverhältnisses für den Parkplatz beantragen?»

Nein. Eine Erstreckung ist nur nach der Kündigung von Wohn- oder Geschäfts­räumen möglich. Und bei Sachen, die der Vermieter zusammen mit diesen Räumen dem Mieter zum Gebrauch überlässt. Das können etwa sein: ein Garten, ein Parkplatz oder auch mitvermietete Möbel. Da Sie den Parkplatz jedoch unabhängig von Ihrer Wohnung von einem anderen Vermieter mieteten, ist eine Erstreckung ausgeschlossen. Sie müssen den Parkplatz am Ende der Kündigungsfrist zurückgeben.

28.08.2018

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