Habe ich Anspruch auf einen Internetanschluss?

«Erst nach meinem Einzug in die neue Wohnung bemerkte ich, dass die Wohnung keinen Internet­­anschluss hat. Kann ich mich wehren?»

Nein. Laut Gesetz muss die Wohnung in einem zum ­vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand über­geben werden. In einer Wohnung muss man ins­besondere kochen, essen und schlafen können. Ein Internetanschluss ist nicht zwingend notwendig. Er müsste nur dann vorhanden sein, wenn Ihnen der Vermieter im Vertrag auch einen Anschluss zugesichert hätte.

15.10.2019

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