Oldtimer ersteigert: Habe ich Anspruch auf Garantie?

«Kürzlich kaufte ich an einer Versteigerung einer Gemeinde einen Oldtimer. Es war keine Zwangsversteigerung. Jetzt hat das Auto einen Motorschaden. Gibt es bei einem Versteigerungskauf eine Garantie?»

Ja. Auch bei einer freiwilligen öffentlichen Versteigerung hat der Käufer zwei Jahre ­Garantie – es sei denn, dies wurde in den Versteigerungsbedingungen wegbedungen. Enthalten diese keinen Garantieausschluss, können Sie eine Reduktion des Kaufpreises verlangen oder den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.

12.10.2021

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