Habe ich bei Arbeit auf Abruf Arbeitslosengeld zugut?

«Ich arbeite auf Abruf. Mein Arbeitgeber kann mich zurzeit aber nicht beschäftigen. Er hat mich daher aufgefordert, Arbeit­s­losengeld zu beantragen. Ist das möglich, obwohl ich noch angestellt bin?»

Ja. Auch wer auf Abruf arbeitet, hat zwar grundsätzlich erst nach Beendigung des ­Arbeits­verhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer unbefristet auf Abruf angestellt ist und während mindestens sechs Monaten keine grossen Beschäftigungsschwankungen hatte, dann aber weniger oder gar nicht mehr beschäftigt wird, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein allenfalls noch verbleibender Verdienst wird als Zwischenverdienst an­gerechnet.

12.05.2020

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