Habe ich den Anspruch auf eine Mietzinsreduktion verspielt?

«Ich bin Mieter. Auf dem Nachbargrundstück wird seit Monaten gebaut. Die damit verbun­denen Immissionen sind massiv. Ich verlangte daher eine angemessene Mietzinsreduktion. Der Vermieter will aber erst das Ende der Bauarbeiten abwarten. Verliere ich meine Ansprüche, wenn ich mich auf später vertrösten lasse?»

Nein. Sie können die Mietzinsreduktion auch noch rückwirkend und sogar noch nach Beendigung des Mietverhältnisses vor Gericht einfordern. Betrof­fene sollten dem Vermieter aber jeweils sofort mitteilen, dass die Bau­stellenimmissionen stark stören und dass sie eine Her­absetzung des Mietzinses wünschen. Der Anspruch auf eine Reduktion besteht nämlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie den Mangel mitteilen. 

10.11.2020

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