Habe ich ein Einsichtsrecht?

«Ich bin Mieter. Für die Nebenkosten zahle ich eine monatliche Pauschale. Ich befürchte, dass diese zu hoch angesetzt ist. Kann ich vom Vermieter Einsicht in die Rechnungsbelege verlangen?»

Ja. Der Vermieter muss ­Ihnen auf Verlangen Einsicht in alle Belege der ­Nebenkosten gewähren. Die Pauschale hat sich an den Durchschnittskosten der letzten drei Jahre zu orientieren. Ist sie eindeutig zu hoch, können Sie eine Korrektur verlangen. Das ist bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich. Ein Einsichtsrecht hätten Sie nur dann nicht, wenn die Nebenkosten im Mietzins inbegriffen wären.

12.03.2019

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