Habe ich eine Preisreduktion zugut?

«Ich habe im Internet ein Paar Schuhe bestellt. Die Lieferung sollte innert dreier Tage erfolgen. Inzwischen sind drei Wochen verstrichen, und ich habe die Schuhe noch immer nicht erhalten. Kann ich eine Preisreduktion verlangen?»

Nein. Der beim Kauf vereinbarte Preis ist auch bei einer verspäteten Lieferung geschuldet. Sie können den Verkäufer aber schriftlich mahnen und ihm eine Nachfrist für die Lieferung der Schuhe setzen. Verstreicht die Frist ungenutzt, dürfen Sie vom Vertrag ­zurücktreten und den ­allenfalls bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. 

13.10.2020

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