Habe ich immer noch Anspruch auf den Pflichtteil?

«Mein Mann und ich haben uns getrennt. Wir sind aber noch nicht geschieden. Habe ich noch einen Anspruch auf den Pflichtteil, falls mein Mann stirbt?»

Ja. Eine Trennung hat keinen Einfluss auf die gegenseitige Erbberechtigung und den Anspruch auf den Pflichtteil. Ehepartner können sich erst während des Scheidungsverfahrens per Testament den Pflichtteil entziehen. Voraussetzung: Beide Partner reichen beim Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren ein oder haben mindestens zwei Jahre lang getrennt gelebt.

Klar ist die Situation nach einer Scheidung: Dann entfällt das gegenseitige gesetzliche Erb­recht.

28.02.2023

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