Habe ich keinen Lohn mehr zugut?
Ja. Hat Ihr Arbeitgeber für die Angestellten keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, muss er den Lohn im Krankheitsfall im ersten Dienstjahr nur für drei Wochen zahlen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird auf ein Dienstjahr bezogen berechnet. Das heisst: Mehrere Absenzen im gleichen Dienstjahr werden zusammengerechnet. Man kann also nicht bei jeder Abwesenheit wieder bei null zu zählen beginnen. In den nächsten Dienstjahren beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung aber jeweils von neuem zu laufen. Und er verlängert sich abhängig vom Dienstalter und der jeweiligen kantonalen Gerichtspraxis um mehrere Wochen.
Rechtsschutz vom K-Tipp: Berechnen Sie die Prämie
Sie stellen Ihre Deckung Ihren Bedürfnissen entsprechend zusammen. Einzel- oder Mehrpersonenversicherung, mit oder ohne Privatrechtsschutz, mit oder ohne Verkehrsrechtsschutz, mit oder ohne Rechtsschutz für Wohneigentümer.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.