Klagefrist verpasst: Habe ich meine Ansprüche verspielt?

«Ich war mit meinem Ex-Arbeitgeber wegen nicht bezahlter Überstunden bei der Schlichtungsbehörde. Wir konnten uns nicht einigen, ich erhielt die Klagebewilligung. Ich verpasste es, fristgerecht beim Arbeitsgericht zu klagen. Muss ich meine Forderung jetzt begraben?»

Nein. Eine ausgestellte Klagebewilligung gibt dem Kläger das Recht, innert ­einer bestimmten – in der Regel dreimonatigen – Frist beim erstinstanzlichen Gericht eine Klage einzureichen. Nach Ablauf der Frist erlischt die Klagebewil­ligung. Sie können aber nochmals von vorne be­ginnen und erneut bei der Schlichtungsbehörde ein Schlichtungsgesuch einreichen.

09.02.2021

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