Auto einem Freund ohne Führerausweis ausgeliehen: Habe ich mich strafbar gemacht?

«Ich habe mein Auto schon oft meinem Freund ausgeliehen. Ich glaubte ihm, dass er den Führerausweis besitze. Die Polizei erwischte ihn nun ohne Ausweis. Habe auch ich etwas zu befürchten?»

Nein. Laut Gesetz gilt zwar: Wer ein Fahrzeug jemandem überlässt, von dem er weiss oder vermuten könnte, dass er keinen Führerausweis besitzt, macht sich strafbar. Der Halter des Fahrzeugs muss also grundsätzlich überprüfen, ob ein gültiger Führerausweis vorhanden ist. Das gilt etwa für den Vermieter von Autos oder den Arbeitgeber, der seinem Angestellten den Geschäftswagen überlässt. Bei Familienangehörigen oder engen Freunden ist eine Ausweiskontrolle aber nicht erforderlich. Sie durften also auf die Aussage Ihres Freundes ver­trauen, dass er einen Führerausweis besitze.

25.01.2022

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