Haben meine Nichten und Neffen Anspruch aufs Erbe?

«Ich bin ledig und kinderlos. Meine Eltern und die Geschwister leben nicht mehr. Mein Bruder und meine Schwester hinterliessen zwei ­beziehungsweise drei Kinder. Erben nun meine Nichten und Neffen?»

Ja – falls Sie kein Testament hinterlassen, in dem Sie das Erbe anders verteilen. Per Testament können Sie über Ihr ganzes Vermögen frei bestimmen.

Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Dann gilt: Die nächsten Erben neben dem Ehegatten sind die Nachkommen. Hinterlässt die verstorbene Person weder Kinder noch Enkel oder Urenkel, kommt der elterliche Stamm zum Zug. Das sind zuerst Vater und ­Mutter. Sind diese bereits verstorben, treten die Geschwister der verstorbenen Person an deren Stelle. ­Leben auch die Geschwister nicht mehr, erben deren Kinder.

Die zwei Kinder ­Ihres Bruders erhalten also je ­einen Viertel Ihres Nachlasses – und je ein Sechstel geht an die drei Kinder Ihrer Schwester.

23.05.2018

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