Haben wir ein Vorkaufsrecht?

«Ich besitze in einem Mehrfamilienhaus eine Eigentumswohnung. Gemäss dem Reglement der Gemeinschaft haben die Stockwerkeigentümer ein Vorkaufsrecht. Ein Eigentümer hat seine Wohnung nun seiner Tochter geschenkt. Haben wir anderen jetzt ein Vorkaufsrecht?»

Nein. Denn eine Schenkung ist kein Vorkaufsfall. Das gilt auch bei einer Vererbung. Ein Vorkaufsrecht haben die anderen ­Stockwerkeigentümer nur dann, wenn die Wohnung einem Dritten verkauft oder ­freiwillig versteigert wird. Auch bei Zwangsversteigerungen kann man das Vorkaufsrecht nicht ausüben.

 

14.05.2019

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