Hätte ich die Polizei rufen müssen?

«Neulich touchierte ich beim Verlassen eines Parkplatzes ein anderes Auto. Da nur ein sehr geringfügiger Schaden entstand und ich in Eile war, klemmte ich eine Visitenkarte unter den Scheibenwischer des beschädigten ­Wagens. Jetzt erhielt ich von der Polizei eine Vorladung. War mein Vorgehen falsch?»

Ja. Auch nach einer bloss leichten Parkkollision mit geringem Sachschaden reicht es nicht, nur eine Visitenkarte oder einen Zettel mit Adresse und ­Telefonnummer zu hinterlassen. Der Unfallverur­sacher muss den Halter des beschädigten Wagens sofort benachrichtigen und ihm seinen Namen und seine Adresse angeben. Ist das nicht möglich, muss er unverzüglich die Polizei verständigen. Unterlässt er dies, riskiert er eine Busse.

18.08.2020

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