Hafte ich beim Arbeitgeber pauschal für alle Schäden?

«Ich arbeite als Lastwagenchauffeur. In ­meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bei ­einem Unfall auf jeden Fall hafte, sofern die Motorfahrzeugversicherung nicht zahlt. Der Schaden werde direkt vom Lohn ­abgezogen. Ist das zulässig?»

Nein. Angestellte haften nur dann voll, wenn sie ­einen Schaden ­absichtlich verursachen. Steckt ­keine Absicht, aber ein fahr­lässiges ­Verhalten dahinter, wird die Haftung im Mass des ­Verschuldens reduziert.

Auch andere Gründe können zu einem Ausschluss der Arbeitnehmerhaftung führen oder diese wenigstens mindern. Beispiele: Denkbar ist ein er­höhtes Berufsrisiko, eine fehlerhafte Instruktion oder Kontrolle durch den Arbeitgeber – oder eine ­geringe Entlöhnung des Angestellten im Verhältnis zur zu tragenden Verantwortung.

Eine vollumfängliche pauschale Haftung unabhängig von den konkreten Umständen, wie in Ihrem Vertrag, ist daher unzu­lässig.

08.03.2017

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