Hafte ich beim Arbeitgeber pauschal für alle Schäden?
Nein. Angestellte haften nur dann voll, wenn sie einen Schaden absichtlich verursachen. Steckt keine Absicht, aber ein fahrlässiges Verhalten dahinter, wird die Haftung im Mass des Verschuldens reduziert.
Auch andere Gründe können zu einem Ausschluss der Arbeitnehmerhaftung führen oder diese wenigstens mindern. Beispiele: Denkbar ist ein erhöhtes Berufsrisiko, eine fehlerhafte Instruktion oder Kontrolle durch den Arbeitgeber – oder eine geringe Entlöhnung des Angestellten im Verhältnis zur zu tragenden Verantwortung.
Eine vollumfängliche pauschale Haftung unabhängig von den konkreten Umständen, wie in Ihrem Vertrag, ist daher unzulässig.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
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Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.