Hafte ich persönlich für die Vereinsschulden?
Es kommt auf die Statuten an. Für die Schulden eines Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen, falls in den Statuten nichts anderes steht. Anders gesagt: Die Mitglieder haften nur dann für Schulden des Vereins, wenn dies in den Statuten entsprechend geregelt ist. Darin kann die Haftung auf einzelne Mitglieder beschränkt oder auf alle Mitglieder ausgedehnt werden. Auch können die Statuten die Höhe der Haftung genauer definieren.
Bei den im Handelsregister eingetragenen Vereinen wird über persönlich haftende Mitglieder ein Verzeichnis geführt.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.


Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.


Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.