Haftet die Frau meines Mieters solidarisch?
Nein. Bei nicht gemeinsam abgeschlossenen Verträgen haftet der Ehegatte laut Gesetz nur für die laufenden Bedürfnisse der Familie solidarisch – etwa für Nahrungsmittel, Kleidung oder Krankenkassenprämien. Die Miete einer Wohnung gehört nicht mehr zu diesen Alltagsgeschäften. Da die Ehefrau Ihres Mieters den Mietvertrag nicht mitunterzeichnet hat, haftet sie also nicht solidarisch für den Mietzins. Sie können dem Mieter schriftlich eine mindestens 30-tägige Frist ansetzen und ihm androhen, dass Sie bei unbenütztem Ablauf der Frist kündigen werden. Dieses Schreiben muss separat auch der Frau des Mieters zugestellt werden. Zahlt der Mieter dann noch immer nicht, können Sie ihm mit einer Frist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende kündigen und für die ausstehenden Mietzinse die Betreibung einleiten. Für die Kündigung müssen Sie das amtliche Formular verwenden. Die Kündigung muss beiden Ehegatten je separat zugestellt werden.
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Einzel- oder Mehrpersonenversicherung
Einzelversicherung: Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz.
Mehrpersonenversicherung: Versichert sind der Versicherungsnehmer mit Wohnsitz Schweiz und alle dauernd mit ihm im gleichen Haushalt wohnenden Personen. Auswärts wohnende Kinder des Versicherungsnehmers sind versichert, sofern sie unmündig sind oder sich in Ausbildung befinden, längstens bis 25 Jahren.
Mit oder ohne
Verkehrsrechtsschutz
Nur versichert bei Wahl von Verkehrsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit nicht gewerblich abgeschlossenen Verträgen zu immatrikulierten Fahrzeugen oder in der Schweiz immatrikulierten Schiffen sowie Verfahren über den Entzug von Führer- oder Fahrzeugausweisen bei Fahrlässigkeitsdelikten.
Nur versichert bei Wahl von Wohneigentum: Streitigkeiten mit Bauhandwerkern betreffend selbstbewohnte eigene Immobilien, Streitigkeiten mit anderen Stockwerkeigentümern im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften, Streitigkeiten mit Nachbarn sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften und mit im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grenzstreitigkeiten.