Halbtax: Abo Müssen die SBB Geld zurückzahlen?

«Unser Vater ist gestorben. Er besass ein Halbtaxabo, das noch neun Monate gültig ist. Können wir das Abo vorzeitig kündigen?»

Ja. Grundsätzlich kann ein Halbtaxabo zwar nur jeweils auf das Ende des Abo­jahres gekündigt werden. Die Allge­meinen ­Geschäftsbedingungen der SBB ­sehen aber ausdrücklich vor, dass die Abokosten im ­Todesfall anteilsmässig zurückerstattet ­werden. Dazu müssen Sie ­den SBB eine ­Todesbescheinigung einreichen.

10.10.2023

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