Handy-Abo: Kann ich den Swisscom-Vertrag kurz nach Vertragsabschluss widerrufen?

«Ich habe mich in einem Swisscom-Shop zum Abschluss eines teuren Abonnements überreden lassen. Inzwischen bereue ich meinen Entscheid. Kann ich vom Vertrag zurücktreten?»

Nein. Konsumenten können einmal abgeschlossene Verträge nur widerrufen, wenn beim Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht vereinbart wurde. Lediglich bei Versicherungs-, Partnervermittlungs- oder Konsumkreditverträgen sowie bei Haustürgeschäften besteht ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie sind nach dem Abschluss des Handy-Abos daher auf das Entgegenkommen der Swisscom angewiesen, da bei einem Vertragsabschluss direkt im Laden kein Haustürgeschäft vorliegt und Ihnen zudem im Vertrag kein Widerrufsrecht eingeräumt wurde.

05.09.2023

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