Hausbild veröffentlicht: Müssen wir das akzeptieren?

«Wir sind Eigentümer eines Einfamilienhauses. Nun sieht man unser Haus auf einer Immo­bilien-Website: Im Vordergrund ist die zu ­verkaufende Baulandparzelle ersichtlich und im Hintergrund ist unser Einfamilienhaus gut sichtbar. Ist das ­zulässig?»

Ja. Häuser, die auf ­all­gemein zugänglichem Grund stehen, dürfen ­abgebildet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Werk auf Privatgrund liegt, sofern es mit ­blossem Auge sichtbar ist. Dies gilt auch für kommerzielle Ver­wendungen, wie etwa das Betreiben einer Immobilien-Website.

Solange auf dem Foto keine Personen erkennbar oder Innenräume sichtbar sind, liegt keine Verletzung der Privatsphäre vor. Sie müssen das Aufschalten des Bildes deshalb akzeptieren.

31.10.2017

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