Hauskauf: Hafte ich als Käufer für die Grundstückgewinnsteuer?

«Wir interessieren uns für den Kauf eines Hauses. Ein Bekannter sagte uns, dass zwar grundsätzlich der Verkäufer die Grundstück­gewinnsteuer bezahlen müsse – aber auch wir als neue Eigentümer könnten belangt werden, falls der Verkäufer nicht zahlen sollte. Stimmt das?»

Ja. Die Steuerbehörden dürfen die Grundstückgewinnsteuer beim neuen Eigen­tümer eintreiben, wenn dies beim Ver­käufer aussichtslos erscheint. Denn der Staat hat ein Grundpfandrecht zur Sicherstellung ­seiner Ansprüche. Dabei ist es nicht notwendig, dass die Bezugsbehörde alle ­r­echtlichen Schritte gegen den eigent­lichen Steuerschuldner ausgeschöpft hat, bevor sie sich an den neuen Eigentümer hält.

Es genügt die Erkenntnis, dass die Schuld unein­bringlich ist. Als Käufer einer Liegenschaft s­ollten Sie daher bei der ­notariellen Be­urkundung einen Beleg dafür verlangen, dass der Verkäufer die Grund­stück­gewinnsteuer bereits beim Steueramt ­hinterlegt hat.

 

06.02.2024

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