Hausverkauf: Muss ich für die Vollmacht zum Notar?

«Meine 101-jährige Mutter lebt im Altersheim. Sie möchte mir nun eine Vollmacht geben, damit ich ihr Haus verkaufen kann. Muss diese Vollmacht beglaubigt werden?»

Ja. Eine Vollmacht ist zwar an keine bestimmte Form gebunden und muss normalerweise nicht beglaubigt werden. Bei einer Vollmacht für den Verkauf einer Liegenschaft ist dies jedoch anders: Dafür braucht es die Beglaubigung der Unterschrift. Ihre Mutter kann die Unterschrift bei einem Notar oder bei einer anderen kantonal anerkannten Stelle beglaubigen lassen.

24.04.2024

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